Rücknahme und Entsorgung:
Laut Batterieverordnung der Bundesregierung (BGBI 1998/I/20 v. 2.4.1998) sind seit dem 1.10.1998 alle Endverbraucher von Batterien und Akkus verpflichtet, diese an den Handel bzw. Wertstoffentsorger, z. B. kommunale Sammelstellen zurückzugeben. Die Entsorgung über den Hausmüll ist seit diesem Termin ausdrücklich verboten. Die gebrauchten Batterien und Akkumulatoren können freigemacht an uns zurückgesandt werden oder kostenlos bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort abgegeben werden.